Friportal - Urheberrechte
[Wir danken dem "Service Écoles-Médias“ des Kantons Genf und speziell Herrn Patrick Johner für das Einverständnis Inhalte ihrer Webseite zum Thema Veröffentlichungen von pädagogischen Inhalten in digitaler Form unter Gemeinfreiheit verwenden zu dürfen.]
Mit Hilfe des pädagogischen Portals Friportal unterstützt die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) die Veröffentlichung von elektronischen Lehr- und Lernressourcen eLLR (Lehrmittel, Unterrichtseinheiten, Arbeitsmaterialien) mit einem Lehrplanbezug.
1. Lizenzen im Sinne der Creative Commons 
Lizenzen im Sinne der Creative Commons bieten eine adäquate Lösung damit Urheberrechtsfragen im Rahmen von Friportal geregelt werden können. Inspiriert durch das Lizenzsystem von OpenSource Programmen, sind Creative Commons-Lizenzen Musterverträge, um Werke online zu veröffentlichen. Diese Lizenzen vereinfachen die Nutzung und Weiterverarbeitung von Werken (Texte, Fotos, Musik, Inhalten von Webseiten...). Anstatt für jede Nutzung eines Werks die vorherige Genehmigung des Rechteinhabers einholen zu müssen, erlauben die Creative Commons-Lizenzen:
- weitergehende Rechte als nur die Minimalen des Urheberrechts zu gewähren
- Nutzer/innen bereits im Voraus bestimmte Nutzungsrechte zuzugestehen ohne die Rechte des Urhebers einzuschränken
- die Verbreitung und Wiederverwertung eines Werks in neuen Publikationen zu erleichtern
Im Speziellen erlauben die Creative Common-Lizenzen:
- den Ausschluss jeglicher kommerzieller Nutzung
- eine Garantie der Urheberschaft (die Angabe des Autors/der Autorin ist zwingend vorgeschrieben)
- die Veränderung des ganzen Werks oder Teilen davon zu verbieten
- die Vorgabe, ein verändertes Werk zu den gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellen zu müssen
Um ein Werk unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlichen zu können, muss der Autor/die Autorin über alle Rechte des Werks verfügen. Aus diesem Grund kann ein Werk, welches Bezug auf urheberrechtlich geschützte Quellen nimmt (Copyright), nicht unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden, wenn dabei die Grenzen des einfachen Zitierens überschritten werden.[2]
Weitere Informationen zu den Creative Commons-Lizenzen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
- Das Konzept hinter den Creative Commons
- Die Schweizer Sektion der Creative Commons Webseite
- Lizenzen auf deutsch: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.5/ch/
2. Lizensierungsformen für elektronischeLehr- und Lernressourcen (eLLR) des Friportals
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1. Alle Rechte vorbehalten. Die ganze Ressource oder Teile davon sind durch das Urheberrecht geschützt. |
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2. Veröffentlichung unter einer Creative Commons BY-NC-SA Lizenz.
Verpflichtung zur Angabe des Autors/der Autorin. Nutzung und Anpassung unter Einhaltung der Vorgaben erlaubt. |
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3. Veröffentlichung unter einer Creative Commons BY-NC-ND Lizenz. |
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4. Veröffentlichung unter einer Creative Commons BY-NC-ND Lizenz. |
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Friportal empfiehlt den Autoren/innen wenn immer möglich die Lizenz 2 BY-NC-SA anzuwenden.
3. Urheberrecht der Autoren/innen von eLLR: gesetzlicher Rahmen
Werke, Anleitungen und Unterrichtseinheiten, welche eine Lehrperson im Rahmen eines kantonalen Mandats entwickelt hat gehören dem Kanton. Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport ist somit Eigentümerin von Ressourcen, welche durch seine Angestellten entwickelt werden (Art. 74 des StPG).
Gemäss dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG 231.13), behalten Autoren/innen (hier die Lehrpersonen) jedoch auf ihre Werke (hier ihre Ressourcen) gewisse Rechte. Es handelt sich dabei um:
- das Recht seine Urheberschaft einzufordern
- das Recht zu entscheiden ob, wann, auf welche Art und Weise und unter welchem Namen sein Werk verbreitet wird
- das Recht die Integrität des Werkes zu wahren (z.B.: gegenüber Anpassungen).
Der Autor/die Autorin kann aber beispielsweise im Rahmen der Ausführung eines speziellen Mandats auf alle oder einen Teil seiner Rechte verzichten.




